AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Wein & Spirituosen
1. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der VdAW Handels AG mit Sitz in Brislach (im Folgenden „wir“, „uns“ oder „VdAW“) und dem Bezüger von Produkten und Dienstleistungen (im Folgenden „Kunde“). Sie sind wesentlicher Bestandteil der Lieferverträge und gelten mit Abgabe der Bestellung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für zukünftigeVerträge.
1.2. Abweichende / entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn wir ausdrücklich / schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, müssen wir hierauf sofort schriftlich hingewiesen werden. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unser Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegen uns Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
1.3. Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von VdAW anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Bestellungen
2.1. Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an volljährige Personen. Auf unser Verlangen haben unsere Kunden uns eine Kopie eines amtlichen Ausweises zuzusenden, damit sichergestellt wird, dass keine alkoholhaltigen Produkte an nicht volljährige Personen abgegeben werden. Bestellungen von unter 18- Jährigen werden von uns nicht bearbeitet.
2.2. Der Verkauf erfolgt an Privatkunden nur in haushaltsüblichen Mengen. Dies bedeutet, dass wir uns vorbehalten die Artikelauswahl des Kunden zu überprüfen und nicht zu liefern, wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen gewählt hat. Als haushaltsunüblich gelten insbesondere Getränkebestellungen von mehr als sieben Kisten oder Kartons pro Bestellung.
2.3. Die von uns ausgestellten Produkte und Leistungen stellen für uns keine bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, uns ein verbindliches Angebot z.B. durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
2.4. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme der Bestellung zustande. Über Waren aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
3. Preise / Zahlungsbedingungen
3.1. Bei den in den Angeboten angeführten Kaufpreisen handelt es sich um Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Kaufpreise zuzüglich Liefer- und Versandkosten; deren Höhe oder nähere Einzelheiten zu deren Berechnung können bei uns erfragt werden.
3.3. Der Kaufpreis wird, soweit nicht bei einzelnen Zahlungsarten etwas anderes geregelt ist, mit Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden fällig.
3.4. Wir behalten uns vor Bestellungen von Kunden abzulehnen, bei denen es zu Zahlungsausfällen oder Zahlungsverzögerungen kommt oder bei deren Bestellung es mehrfach zu einem unsachgemässen Vorgehen gekommen ist. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken.
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, mittels Versand an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift.
4.2. Die Auslieferung an das Versandunternehmen bei der bestellten Ware erfolgt innerhalb üblicher Geschäftsabläufe nach Zahlungseingang. Lieferzeiten des Versandunternehmens können bis zu vierzehn Tage dauern.
4.3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt, dass wir die Ware rechtzeitig erhalten. Bei nicht fristgerechter Lieferung durch Zulieferer sind auch wir von der Einhaltung der Lieferfrist entsprechend entbunden.
4.4. Wir versenden nur an Lieferadressen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein.
5. Nicht angenommene und nicht abgeholte Lieferungen
5.1. Wir behalten uns vor, für nicht angenommene und nicht abgeholte Lieferungen 10 CHF für die entstandenen Kosten, insbesondere Abwicklung, Verpackung, Fracht, zu berechnen. Ein solches Recht steht uns nicht zu, wenn der Kunde uns gegenüber nachweisen kann, dass uns keine oder lediglich geringere Kosten entstanden sind.
5.2. Ebenso hat der Kunde keine Kosten für nicht angenommene oder nicht abgeholte Lieferungen zu entrichten, wenn er den Vertrag, bzw. die von uns angenommene Bestellung bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an ihn bzw. der Auslieferung der Ware an den von ihm bestimmten Abholpunkt uns gegenüber widerrufen hat. Massgeblicher Zeitpunkt ist die Absendung des Widerrufs durch den Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7. Prüfung durch den Kunden
Der Kunde prüft von VdAW erhaltene Lieferungen sofort nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E- Mail. Nach unbenützten Ablauf dieser Frist gelten die von VdAW erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.
8. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung
8.1. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der durch VdAW zu erbringenden Leistungen.
8.2. Stellt der Kunde fest, dass eine erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend „Zapfenwein“), so wird diese Flasche durch VdAW unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):
8.2.1 Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 8.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;
8.2.3 die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei VdAW vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von VdAW – an VdAW eingesandt;
8.2.4 die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und
8.2.5 VdAW kann den Fehler ebenfalls feststellen.
8.3. Wir ersetzen Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 8.2 hiervor durch eine Lieferung des gleichen Produkts. In diesem Fall werden zusätzlich entstehende Kosten, insbesondere für Transport, Arbeit und Material von uns getragen.
8.4. Mit Ausnahme der in Ziffern 8.1 und 8.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber VdAW zu.
8.5. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von VdAW wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Wir haften insbesondere für keine Personen- und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Gewährleistung und Haftung von VdAW auf den Preis der betreffenden Leistung von VdAW beschränkt.
9. Einlagerung
9.1. Die Einlagerung bei uns gekaufter Waren erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen separate Vergütung.
9.2. Mit der Einlagerung beauftragen wir externe Dienstleister. Eine Einlagerung in eigenen Geschäftsräumen findet nicht statt.
9.3. Im Falle der Einlagerung beschränkt sich unsere Haftung auf eigene Verfehlungen und die fachgerechte Auswahl des beauftragten Lagerhalters.
9.4. Im Fall der Einlagerung ist die Höhe der Haftung bei Verlust oder Beschädigung auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm der eingelagerten Ware beschränkt. Für alle anderen Schäden ist die Haftung auf den Wert der eingelagerten Ware begrenzt.
9.5. Die eingelagerte Ware wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden gegen Verlust und Beschädigung versichert.
10. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den durch VdAW zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von VdAW oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt der frühere Zeitpunkt).
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von VdAW und Dritter) ist der Sitz von VdAW.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültig- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden explizit ausgeschlossen.
13.2. Der Gerichtsstand ist Brislach, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.